Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Hinweise zum Batterieschutzgesetz (BattG)

Umweltgerechte Entsorgung von Batterien

Als Händler von Produkten mit Batterien sind wir gemäß dem Batterieschutzgesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf die sachgerechte Entsorgung von Batterien hinzuweisen. Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, können aber auch Schadstoffe enthalten, die nicht in den Hausmüll gehören.

Rückgabe und Entsorgung

Bitte entsorgen Sie Altbatterien über offizielle Sammelstellen oder geben Sie diese unentgeltlich in den dafür vorgesehenen Rückgabestellen des Handels ab. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien weist darauf hin, dass sie nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Ihre Verpflichtung als Verbraucher

Sie sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien ordnungsgemäß zurückzugeben. Eine umweltgerechte Entsorgung hilft, Schadstoffe zu vermeiden und wertvolle Materialien zu recyceln.

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
 
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
 

Fragen? Wir helfen gerne!

Falls Sie Fragen zur Batterieentsorgung haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info@martin-pohlmann.de. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Umweltbehörden.


„Cd"  steht für Cadmium.
„Hg" steht für Quecksilber.
„Pb" steht für Blei.